Impressum
Anbieterkennzeichnung nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).
Angaben gemäß § 5 DDG
- Firmierung und Rechtsform
- [PLATZHALTER: Firmierung und Rechtsform — vollständiger Name des Unternehmens einschließlich Rechtsformzusatz, genau so, wie er im Register bzw. in der Gewerbeanmeldung steht]
- Anschrift
- [PLATZHALTER: Geschäftsadresse — ladungsfähige Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Ein Postfach oder die Angabe „Hamburg“ genügt hier nicht.]
Vertreten durch
[PLATZHALTER: Vertretungsberechtigte Personen — vollständige Vor- und Nachnamen der Geschäftsführung bzw. des Inhabers. Bei mehreren Vertretungsberechtigten alle nennen.]
Kontakt
- kontakt@dao-systems.de
- Telefon
- [PLATZHALTER: Telefonnummer — § 5 DDG verlangt eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme; E-Mail plus zeitnahe Antwort gilt in der Regel als ausreichend, eine Rufnummer ist die sichere Variante. Entscheidung nötig.]
Registereintrag
[PLATZHALTER: Besteht ein Registereintrag? Wenn das Unternehmen nicht im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen ist, entfällt dieser Abschnitt ersatzlos.]
- Registergericht
- [PLATZHALTER: Registergericht — zuständiges Amtsgericht]
- Registernummer
- [PLATZHALTER: Registernummer — vollständige Nummer einschließlich Registerart, z. B. HRB]
Umsatzsteuer-ID
[PLATZHALTER: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27 a Umsatzsteuergesetz. Ist keine erteilt, entfällt dieser Abschnitt ersatzlos — eine Steuernummer gehört nicht ins Impressum.]
Verantwortlich für den Inhalt
[PLATZHALTER: Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag — vollständiger Name und ladungsfähige Anschrift der verantwortlichen Person. Zu prüfen: Enthält die Seite journalistisch-redaktionelle Inhalte? Ohne Blog oder Magazin entfällt die Angabe.]
EU-Streitschlichtung
[PLATZHALTER: Angabe zur Streitschlichtung. Achtung: Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt, der früher übliche Standardhinweis samt Link auf ec.europa.eu ist damit hinfällig und darf nicht übernommen werden. Zu klären: Besteht eine Pflicht oder Bereitschaft zur Teilnahme an einem Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, und welche Stelle ist zuständig? Bei reinem B2B-Geschäft entfällt der Abschnitt in der Regel.]